Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Land Burgenland ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem 4a. Hauptstück des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes (Bgld. ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.mach-mint.at/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.0 (diese Prüfkriterien sind referenziert in der europäischen Norm EN 301 549 V1.1.2 [2018-05]) teilweise vereinbar.
Folgende Bereiche sind derzeit nicht allgemein barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Seit September 2019 sind alle neuen Bilder gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht. Für einige ältere Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen alle Bilder um Alternativtexte zu ergänzen.
Seit September 2019 werden alle neuen Videos zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt. Für einige ältere aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bis September 2020 alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Webseiten zu überarbeiten.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name,Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise
Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente bis September 2020 auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.0 und PDF/UA-konform aufzubereiten.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Präsentationsmaterialien, die nicht im Einflussbereich des Landes Burgenland liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter
kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Trotz unseres engagierten Bemühens ist ein absolut barrierefreier Zugang leider nicht immer möglich.
Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie gewünschte Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form
benötigen. Wir werden in der Folge versuchen, Ihnen diese Inhalte in geeigneter Form oder auf
Seite 2 von 2 anderem Wege zukommen zu lassen. Unsere Kontaktdaten finden Sie untenstehend unter „Feedback und Kontaktangaben“.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2020 erstellt.
Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des 4a. Hauptstücks des Bgld. ADG und der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche durch
- eine von uns durchgeführte Selbstbewertung sowie
- ein Programm zur maschinellen Prüfung
erfolgte.
Feedback und Kontaktangaben
Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich per E-Mail (post.a7-frauen@bgld.gv.at) an uns.
Wir werden uns umgehend mit Ihrem Anliegen befassen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft
Hauptreferat Gesellschaft
Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich
mittels Beschwerde an den Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes Burgenland wenden. Dieser nimmt über das Kontaktformular (www.e-government.bgld.gv.at/antidiskriminierung-kontaktformular) Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Antidiskriminierungsbeauftragter Mag. Klaus Mezgolits
Thomas Alva Edison-Straße 2
7000 Eisenstadt
Beschwerden werden vom Antidiskriminierungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf
Verstöße gegen die Vorgaben des § 31a Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat der Antidiskriminierungsbeauftragte dem betroffenen Rechtsträger
Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der
vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter:
https://www.burgenland.at/themen/antidiskriminierung/barrierefreies-internet/beschwerdeverfahren/